Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

    1. Sie erhalten unsere Lieferungen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und für Sie als Besteller und für uns verbindlich sind. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    2. Wegen der Auftrags- und Kostenentwicklung stehen wir mit Preis-und Terminangaben – wenn nicht länger vereinbart- 3 Wochen zu unserem Angebot. Während der Arbeit eintretende Lohn- und Materialkostensteigerungen werden entsprechend in Rechnung gestellt. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert in Anrechnung gebracht. Kostenvoranschläge sind für die angegebenen Maße gültig. Veränderungen des Leistungsumfanges bedingen Preisänderungen. Die Verrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Ausmaß der Leistungen. Werden Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden, Sonn- und Feiertagsstunden gefordert, bezahlt dieser die Mehrkosten nach den jeweils geltenden Stundensätzen. Nachtrags arbeiten sind schriftlich zu bestellen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Werden von Auftraggeber Pläne mit Maßangaben beigestellt, so haften er oder seine Bauleiter für die Richtigkeit der Pläne und Maße. Wir haften nur für planmäßige Herstellung, nicht für Angaben. Günstig ist es für Sie, mit uns zu vereinbaren: „Natur maß nehmen“, dann übernehmen wir die Haftung. Die Verrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen ÖNORMEN. Erforderliche Gerüste zur Durchführung unserer Arbeiten werden, wenn nicht anders vereinbart, unserseits aufgestellt. Bei Arbeiten außerhalb unserer Werkstätte wird uns der erforderliche Kraft- und Lichtstrom kostenlos bereit- und beigestellt. Einreichungen bei Behörden, Pläne, Zeichnungen etc., die zur Erlangung behördlicher Genehmigungen erforderlich sind, hat der Kunde selbst auf eigene Gefahr und Kosten vorzunehmen.
    4. Um Maßfehler zu vermeiden, werden alle Naturmaße, Sonderabmessungen sowie Schablonen durch unsere Techniker aufgenommen. Schablonen vom Auftraggeber müssen aus feuchtigkeitsbeständigem Material bestehen und gehen in unser Eigentum über. Sollte der Auftraggeber auf Rückgabe der Schablone bestehen, werden auf seine Kosten zu allfälligen Beweiszwecken Kopien angefertigt, die ebenfalls in unser Eigentum übergehen.
    5. Änderungen können nur dann übernommen werden, wenn die Bestellung unserer Produkte noch nicht vorgenommen ist. Alle Änderungen bedingen einen neuen Liefertermin.
    6. Die Arbeiten sind innerhalb von 14 Tagen nach vereinbarter Lieferfrist bzw. nach Fertigstellung und Verständigung zu übernehmen. Ist innerhalb dieser Frist eine tatsächliche Abnahme nicht erfolgt, gilt die Leistung als übernommen.
    7. Warenlieferungen gehen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Nach Lieferung oder Teillieferung der Leistung gehen alle Risiken sowie die Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Lieferfristen und –Termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf jenen Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 8 Wochen auf Gefahr des Kunden gelagert. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine zwingend dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende angemessene Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrags, exkl. USt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, als vereinbart.
    8. Gegenüber Verbrauchern leisten wir nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
      Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Abnahme gemäß § 7 dieser AGB. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich spezifiziert und schriftlich zu rügen. Wir sind im Fall der Gewährleistung gegenüber Unternehmern berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
      3. Sofern wir Mängel außerhalb der Gewährleistung beheben oder andere Leistungen erbringen, werden diese nach Aufwand verrechnet.
    9. Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers auch bei Franko Lieferungen. Haftung für sonstige Beschädigungen oder Beraubungen während des Transportes wird nicht übernommen.
    10. Für alle mitgelieferten bzw. mitverwendeten fremden Erzeugnisse übernehmen wir nur jene Gewähr, welche die Erzeuger dieser Artikel eingehen.
    11. Angebliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzugeben. Bei berechtigten Mängeln wird so schnell wie möglich handelsüblicher Ersatz geleistet. Alle weiteren Ansprüche, wie Schaden-ersatz, Verzugsstrafen und ähnliches, werden jedoch unbedingt abgelehnt.
    12. Garantie für unsere Produkte:
      Wir übernehmen für die Dauern von fünf Jahren gerechnet vom Tage der Erstlieferung ab unserer Firma die Garantie, dass die Mobilität bzw. Standfestigkeit unserer Produkte in unserem Gewähr sind. Treten div. Mängel auf, liefern wir kostenlos, je nach Mangel, Ersatz ab Werk. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzungen für diese Garantie sind:
      Die genaue Einhaltung unserer Einbaurichtlinien keinerlei Bearbeitung oder sonstige Veränderung.
    13. Zahlungsbedingungen:
      Sie bezahlen 50% der- Auftragssumme bei Auftragserteilung, wobei der Auftrag erst mit Einlagen dieser Zahlung von uns als angenommen gilt. Weitere 30% sind bei Warenanlieferung fällig, der Rest bei Rechnungserhalt. Eine Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen wird ausgeschlossen. Anzahlungen verfallen bei Stornierung des Auftrages. Reparatur arbeiten sind bei Warenübernahme zu bezahlen.
    14. Bis zur vollständigen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers behält sich die Firma Pergolife GmbH das Eigentumsrecht am Bestellobjekt vor. Die Ware gilt bis zur restlosen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen als mit Eigentumsvorbehalt verkauft. Bei allfälliger Pfändung ist der Besteller verpflichtet, das Eigentumsrecht der Firma Pergolife GmbH bekanntzugeben und uns hiervon unverzüglich zu verständigen. Wünschen Sie als Auftraggeber eine Bankgarantie oder Versicherung über angezahlte Beträge, haben Sie uns hierfür anlaufende Kosten zu ersetzen. Darüberhinausgehende Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher Gewähr-leistungsansprüche ist unzulässig. Haftrücklässe sind nur bei Aufträgen über e 25.000,- auf Verlangen des Auftraggebers in Höhe von höchstens 3% der Auftragssumme auf 1 Jahr zulässig. Ein Pönale muss schriftlich vereinbart werden. Es darf insgesamt nicht mehr als 5% des Wertes der verspäteten Leistung betragen. Zum Schadenersatz sind wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet, bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist, in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.
      Unsere Haftung ist in jedem Fall mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt.
      Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.
    15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
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